STAMMESHERZOGTUM
integrale Bestandteile des von den OTTONEN geschaffenen Reiches
- Schwaben
- Bayern
- sie tendierten dazu, eigene Herrschaften auszubilden, blieben aber letztlich dem Königstum treu, da sie dieses als Regulativ benötigten
jüngeres Stammesherzogtum
- zunehmendes Lehnsherzogtum statt unabhängiges VERHÄLTNIS zum Lehnsherrn KÖNIG → dagegen wirkt die günstige Beschaffenheit des deutschen Lehnsrechts stärkend auf ihre Position gegenüber dem König
- im 10./11. Jahrhundert versuchten die OTTONEN die MACHT des jüngeren Stammesherzogtums einzugrenzen durch VERKLEINERUNG des Stammesgebietes - z.B. Bayern wurde KÄRNTEN abgetrennt - oder durch Beistellen eines Stammespfalzgrafen - z.B. LOTHRINGEN wurde ein PFALZGRAF bei Rhein beigestellt, der später SELBST REICHSFÜRST wurde
- weiterhin versuchten die Ottonen, die Macht der Stammesherzöge durch das REICHSKIRCHENSYSTEM zu schwächen, indem sie ergebene Bischöfe einsetzten
- ab dem 12. Jahrhundert entwickelte sich aus dem Stammesherzogtum der Territorialstaat/das Territorialherzogtum, zuerst in ÖSTERREICH 1156, dann 1180 nach der Zerschlagung des Welfenreiches, 1268 schließlich starb das schwäbische Stammesherzogtum, die Hohenstaufen, aus