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STAPEL
- aufgeschichtete Ware, die auf Weiterverkauf wartet
Wilhelm Stapel
1882-1954
SCHRIFTSTELLER
- gab die nationalistische Monatsschrift „Deutsches Volkstum“ heraus
Stapelrecht
- mittelalterliches Handelsrecht, das vom KAISER an bestimmte Städte verliehen wurde, später auch von Landesfürsten
- es zwang Kaufleute, ihre Waren zu bestimmten Orten zu transportieren, wo sie diese zwischenlagern mußten, was die Städte nutzten, um Zölle zu erheben
- zugleich sicherte das Stapelrecht auch den Kaufleuten eine Sicherheit zu, nämlich einen Weiterverkauf dieser Waren
Städte mit Stapelrecht
- Bremen, Hamburg, Lübeck, Stettin in Norddeutschland
- Frankfurt/O, MAGDEBURG, Naumburg in Mitteldeutschland
- Wien, Regensburg und Frankfurt/M in Süddeutschland
- Thorn, Krakau und Breslau in Ostdeutschland