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stephani

STEPHANI

Matthias Stephani

um 1604
JURIST
- versucht das Souveränitätsaxiom Bodins mit der Verfassungswirklichkeit in Einklang zu bringen, indem er die Landeshoheit anerkennt und den Reichsständen in ihren Territorien alle Freiheiten beläßt
- im REICH dagegen ist der KAISER den Ständen übergeordnet, er hat die summa et absoluta potestas
- prägte als erster die Formel des cuius regio, eius et religio 1604 zur Beschreibung der Machtverhältnmisse in den einzelnen Landesteilen → der Landesherr besaß die MACHT, seinen Untertanen eine RELIGION zu verordnen - Religionszwang, Religionsbann, Reformationsrecht -, während die Untertanen das ius emigrationis besaßen

stephani.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:23 von 127.0.0.1