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strafgrundgesetz

STRAFGRUNDGESETZ

StGG
ca. 1868
- stellte über die richterliche GEWALT wieder die Postulate der Mündlichkeit und Öffentlichkeit und für Strafsachen des Anklageverfahrens auf → waren durch die neoabsolutistischen Tendenzen des VORMÄRZ insbesondere in ÖSTERREICH abgesetzt worden

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