Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


strafrecht

STRAFRECHT

- schwächt GRAUSAMKEIT mit Zunahme der MACHT des Gemeinwesens (NIETZSCHE)

materiales Strafrecht

- im GEGENSATZ zur mittelalterlichen Auffassung wurde die ERFOLGSHAFTUNG aufgegeben
- Aufgabe der Schuldhaftung, die aus christlich-metaphysischem Bezug ins STRAFRECHT eingedrungen war → es interessiert ab sofort die MOTIVATION der Straftat, imgleichen die Frage der Fahrlässigkeit insbesondere
- man nähert sich dem BEGRIFF der ZURECHNUNGSFÄHIGKEIT, denn das Alter und der geistige ZUSTAND des Täters sollen berücksichtigt werden → aber erst durch Pufendorfs Imputabilitätslehre wurde die Straftat neu bewertet und dementsprechend bestraft
→ siehe Diskussion im Wolkenstein-Forum: http://www.vonwolkenstein.de/forum/showthread.php?t=2584
- kein moderner Grundsatz nulla poena sine lege, sondern Vergeltung, Abschreckung und Schutz der Allgemeinheit; keine Resozialisierungszwecke durch das Recht

mittelalterliches Strafrecht

- dadurch gekennzeichnet, daß die zuvor geltende Differenzierung von Strafen für Freie und Unfreie aufgegeben wurde
- statt dessen wurde zwischen Adeligen und Sonstigen unterschieden, weiterhin zwischen Einheimischen und Fremden, Männern und Frauen
- im 12. Jahrhundert wurde die Sühnegerichtsbarkeit durch die Blutgerichtsbarkeit abgelöst

strafrecht.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:23 von 127.0.0.1