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SUBSIDIARITÄT

- das Grundgesetz des hilfreichen Beistandes: jedem im Betrieb, soweit es möglich ist, RAUM zur eigenverantwortlichen ENTSCHEIDUNG zu belassen, seine TÄTIGKEIT durch Anweisungen aller Art, Normen usw. nur in dem Maße zu regeln, als dies aus sachlichen Gründen unvermeidlich ist, ist dem Subsidiaritätsprinzip gemäß, anders zu verfahren ist ihm zuwider (Nell-Breuning)

subsidiaritaet.txt · Zuletzt geändert: 2019/10/03 10:55 von Robert-Christian Knorr