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UNFREIHEIT

- Entlassung erfolgte bei den GERMANEN und frühen Deutschen durch verschiedene Freilassungsformen

  • der Herr stellt eine dispositive URKUNDE aus manumissio per cartam → Entlassung in Halbfreiheit oder Vollfreiheit
  • öffentliche Freilassung durch Schatzwurf manumissio per denarium → immer in Vollfreiheit vor GEMEINSCHAFT; der HERR erklärt sich vor dem Königsgericht und erhält symbolisch von seinem Freigelassenen einen Denar, den er dem Freigelassenen aus der Hand schlägt; danach erhält der Freigelassene eine Urkunde, die carta denarialis;

- menschliche Ohnmacht im Einschränken und Mäßigen (SPINOZA)

unfreiheit.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:25 von 127.0.0.1