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unruh

UNRUH

Viktor von Unruh

1806-86
Geodät und POLITIKER
- vertrat MAGDEBURG im Norddeutschen Reichstag
- erklärte in seiner REDE zum § 4, daß er die dem politischen Tagesgeschäft unterworfene Auffassung über die Grundrechte nicht in der VERFASSUNG verankert wissen möchte, sondern darauf orientiert sei, etwas Dauerhaftes zu schaffen
- drängte allerdings auf Kompetenzerweiterung des Reichstages und der Bundesgewalt (also zentralistische Tendenzen), womit auch eine natürliche Entwicklung der Verfassung verbunden sei, um ein Gleichgewicht zur REGIERUNG zu schaffen, ergo: das PARLAMENT muß das RECHT bekommen, Verfassungsänderungen beschließen zu dürfen (die dann allerdings vom Bundesrat ratifiziert werden müßten)
- schlug als Referent des Reichstages vor, nur Amendement-Stellern nach der Verhandlung ein fünfminütiges Schlußwort zu erteilen, was weder in FRANKREICH noch Britannien der Fall wäre, wohl aber in AMERIKA und was der Minorität Schutz gewähre
- brachte ein längeres Amendement zur Regelung der Auflösung des Reichstages und Vertagungsmodalität bei der Diskussion zum § 24 ein, das angenommen wurde und als §§ 25 und 26 in der Verfassung des Norddeutschen Bundes niedergelegt wurde

unruh.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:25 von 127.0.0.1