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versailles

VERSAILLES

Ort bei Paris

Versailler Vertrag

1871

- Bayern hatte formell erhebliche Privatrechte, die erst im Kriegsfall zugunsten des Kaisers aufgehoben wurden

1919

- es versammelten sich die 27 Alliierten zum Beschluß über die Besiegten, nur Sowjet-Rußland fehlte
- das Problem der russischen Westgrenze wurde ethnisch gelöst: Polen sollte hier eine saubere Grenze bekommen, doch es blieb bei der ABSICHT und das Papier, worauf dieser Plan geschrieben wurde, blieb ein Konferenzpapier → Krieg gegen Rußland 1920, der die Polen bis kurz vor Moskau führte

Prozeß bis zum Vertrag

Im November 1918 wurde die Diskussion um die Kriegsschuld zunächst zu einem Instrument der innenpolitischen Auseinandersetzung zwischen der Einstellung für oder gegen die alte REGIERUNG bzw. für oder wider die Revolution. Auf konservativer Seite dagegen zeigte sich schon früh die TENDENZ, Schuldbekenntnisse in scharfer FORM abzulehnen und statt dessen der Trias aus englischem Handelsneid, französischem Revanchegeist und russischem PANSLAWISMUS die entscheidende Rolle für den Kriegsausbruch zuzuteilen. Zudem wurde betont, daß das Reich seit 1870/71 ohne KRIEG in EUROPA gelebt habe. Wenngleich im Vorfeld der Versailler Konferenz ein Gewaltfriede befürchtet wurde, so gab es doch noch immer HOFFNUNG auf einen Friedensschluss auf der Basis der 14 Punkte von Präsident WILSON. Um so größer war der Schock in der deutschen Öffentlichkeit, als der Vertragentwurf der wartenden deutschen Verhandlungsdelegation vorgelegt wurde. Dabei stand die Schuldfrage in den ersten Stellungnahmen noch nicht im Vordergrund, sondern die geforderte Auslieferung Wilhelms II. und die materiellen Bedingungen sowie Gebietsabtretungen erregten mehr Empörung. Ein „Einbruch des moralisierenden Denkens in die internationale Politik“ ereignete sich jedoch später. So versuchte die deutsche Verhandlungsdelegation unter Leitung des Außenministers GRAF Brockdorff-Rantzau, die feindliche Anklagekette und damit den gesamten VERTRAG durch einen Rekurs auf die Schuldfrage zum Einsturz zu bringen.
Vor allem die Mantelnote, die auf Initiative des französischen Ministerpräsidenten CLEMENCEAU eingebracht wurde, enthielt vernichtende Bemerkungen, durch die DEUTSCHLAND die VERANTWORTLICHKEIT für den Willen zu und die Entfesselung des Krieges gegeben wurden. Art. 231, der bislang die deutsche Haftpflicht für die in Belgien und Nordfrankreich angerichteten Schäden festlegte, wurde nun darüber hinaus benutzt, um Deutschland generell zur Zahlung anzuhalten. Dazu bedurfte es jedoch einer Rechtfertigung durch die Kriegsschuldthesen. Diese gab die Mantelnote im weitesten Sinne. Somit erfolgte eine „subtile Uminterpretation“, die den Art. 231 in der Tat zu dem Kriegsschuldartikel SCHLECHTHIN abstempelte.
Der Versailler Friede kann zusammenfassend wohl folgendermaßen umschrieben werden: Er war „als ‚Versöhnungsfriede’ zu hart, aber als ‚karthagischer’ Friede zu weich …: er beseitigte aktuell die Großmachtstellung des Deutschen Reiches, beließ sie ihm aber potentiell. Vom Versailler FRIEDEN ging kein ZWANG für die Deutschen und ihre sozialen und politischen Führungskräfte aus, sich mit der entstandenen SITUATION ein für alle Mal abzufinden und - sozusagen von der Annahme einer politischen Kapitulation her - einen außenpolitischen Neuanfang auf ganz anderer BASIS als vor 1914 zu beginnen.“

18.1.1919 Eröffnung zu Paris
- eine Vollversammlung von ca. eintausend Mitgliedern erweist sich schnell als beschlußunfähig → Bildung eines zehnköpfigen Gremiums
24.3.1919 Beschluß über einen Rat der Vier: F, GB, USA, I
- 148 Sitzungen in drei Monaten
- WILSON will einen VÖLKERBUND und wird von Südafrika unterstützt (SMUTS)
- die Schlüsselrolle spielt Polen, dem man Eigenmächtigkeit in bezug auf die Grenzziehung vs. Deutschland zugesteht
- wurde von ERZBERGER am 22.06.1919 unterschrieben, nachdem die Regierung SCHEIDEMANN zurücktrat, da sie sich nicht entschließen konnte, das Diktat zu unterschreiben
- Diskussion im REICHSTAG → 237:138 Stimmen für die Annahme des Diktats, da ansonsten noch schärfere Restriktionen zu erwarten seien

Vorbehalte Deutschlands

  • Deutschland hat keine alleinige SCHULD am Krieg, § 231
  • keine Aburteilung des Kaisers
  • keine Strafverfolgung von Deutschen beziehungsweise nur, wenn auch alliierte Kriegsverbrecher verfolgt werden

→ die Alliierten weisen die Vorbehalte zurück

Problem § 231

- Reparationsartikel, Kriegsschuldartikel → Deutschland soll Urheber aller Kosten sein - dieser Artikel wurde abgestritten, die „Kriegsverbrecher“ nicht ausgeliefert

Verluste für Reichs-Deutschland

- 1/7 des Gebietes
- 1/10 der Bevölkerung
- ½ der Eisenerzvorkommen
- ¼ der Steinkohle
- Kolonien
- 1/7 der Landwirtschaft
- allgemeine Rüstungsbeschränkung auf 100.000 Soldaten und 15.000 Marinesoldaten
- Verbot von Panzern und U-Booten
- Unterschrift „war unabwendbar“ (HINDENBURG)

spezielle Bestimmungen

Die Gebiete von Eupen und Malmedy mußten an BELGIEN abgetreten werden, ELSAß-LOTHRINGEN und das Saarkohlerevier an FRANKREICH, Polen und die neugegründete Tschechoslowakei erhielten Oberschlesien, Nordschlesien, die Provinzen Posen außer Fraustadt und Schwerin, sämtliche Gebiete acht Kilometer östlich der Eisenbahnlinie Scheidenmühl-Konitz, d.s. 130 000 km² mit 15 Millionen Einwohnern, davon mehr als die Hälfte DEUTSCHE. Ohne VOLKSABSTIMMUNG sollten an Polen 1 Millionen Deutsche in einem Gebiet, in dem ca. 250000 Polen wohnten, abgetreten werden.
Deutschland sollte 5000 Lokomotiven, 150000 Eisenbahnwaggons, alle Verkehrsstraßen den Alliierten zur Verfügung stellen, Deutschland mußte sie in Schuß halten, alle Schiffe vor der belgischen Küste sollten in einwandfreiem ZUSTAND übergeben werden. 140000 Milchkühe wurden beschlagnahmt, 2000 Zuchtbullen an Frankreich, 90000 Milchkühe darüber hinaus an Frankreich, 500 Zuchthengste, 30000 Stutenfohlen, 1000 Schafböcke, 10000 Ziegen, 367 Millionen Tonnen Steinkohle…;
- das unpersönliche Es hat es mit sich tun lassen (MUSIL)
Als Novum enthielt der Versailler Vertrag keine Oblivions-Klausel zum sog. friedewirkenden VERGESSEN, die dem Besiegten lediglich die PFLICHT zur materiellen Wiedergutmachung auferlegte, sondern mit den Kontributionsleistungen wurde die Forderung nach Anerkennung der Alleinschuld durch den Kriegsverlierer verknüpft. Daß die Empörung darüber auch die Historiker nicht ausnahm, stellt keine Überraschung dar. So vermag die AUSSAGE Cornelißens nicht zu verwundern: „Neben dem Friedensvertrag von Versailles hat kein anderes historisches EREIGNIS eine vergleichbar nachhaltige WIRKUNG auf das SCHRIFTTUM der deutschsprachigen Historiographie in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts entfalten können. Dies gilt in einem ganz besonderen Maße für die Jahre bis 1933, in denen es zu einer intensiven gegenseitigen Durchdringung von HISTORIE und POLITIK wie kaum einer anderen Phase der deutschen GESCHICHTE gekommen ist.„
- Als die Reichsregierung zur Annahme des Friedens nur unter dem Vorbehalt bereit war, den Schuldparagraphen (§ 231) nicht anzuerkennen, drohten die Verbündeten sofort mit Einmarsch und GEWALT; daraufhin ließ die Reichsregierung den Vorbehalt fallen und vollzog mit der Erklärung, daß durch einen Gewaltakt die EHRE des deutschen Volkes nicht berührt werden könne, die vorbehaltlose Unterzeichnung. Dieser Erpressungsakt, von tiefer Unsittlichkeit in sich selber, wird zu allen Zeiten ein Denkmal der Schande für diejenigen sein, die im BESITZ der MACHT danach trachteten, den Unterlegenen auch noch zu demütigen und zu entehren. (ONCKEN)

Rezeption

- verfälschte den Deutschen das Staatsideal (HAUSHOFER)
- ist in der Sache ein AUSDRUCK des Gewaltglaubens, eine ENTTÄUSCHUNG nach Wilsons hochgemuten Verheißungen, technisch aber ein flüchtiges und schlechtes Stück ARBEIT (OSSIETZKY)

versailles.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:25 von 127.0.0.1