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verwaltungsaufbau

VERWALTUNGSAUFBAU

preußischer Verwaltungsaufbau

um 1720:

  • Generalrechenkammer 1714
  • Generalkriegskommissariat 1713 → im Kriegsfall verantwortlich
  • Generalfinanzdirektorium 1713 → im FRIEDEN verantwortlich


1722/3 auseinandergeteilt in vier Departements, die nur zu viert Beschlüsse fassen dürfen, die wiederum vom KÖNIG bestätigt werden müssen:

  • Generaldirektion
  • Oberdirektion
  • Finanzdirektion
  • Domänendirektion

römischer Verwaltungsaufbau

- durch DIOCLETIAN wurde das REICH um 290 neu geordnet

  • Einteilung in zwölf Diözesen und diese wiederum in Provinzen, die sich nicht mit den vorigen Grenzen deckten
  • ITALIEN verlor endgültig seine Vormachtstellung im Reich und wurde in Nord-, Italia, und Süddiözese, Roma, mit jeweiligen Provinzen eingeteilt
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