verwaltungsaufbau
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VERWALTUNGSAUFBAU
preußischer Verwaltungsaufbau
um 1720:
- Generalrechenkammer 1714
- Generalkriegskommissariat 1713 → im Kriegsfall verantwortlich
- Generalfinanzdirektorium 1713 → im FRIEDEN verantwortlich
1722/3 auseinandergeteilt in vier Departements, die nur zu viert Beschlüsse fassen dürfen, die wiederum vom KÖNIG bestätigt werden müssen:
- Generaldirektion
- Oberdirektion
- Finanzdirektion
- Domänendirektion
römischer Verwaltungsaufbau
- durch DIOCLETIAN wurde das REICH um 290 neu geordnet
- Einteilung in zwölf Diözesen und diese wiederum in Provinzen, die sich nicht mit den vorigen Grenzen deckten
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