vogtei
VOGTEI
von lat. advocatus
- ein weltlicher HERRSCHER übernimmt die weltliche Gerichtsbarkeit über im Klosterbezirk begangene weltliche Rechtsverstöße
- auf dem Frankfurter REICHSTAG von 1149 wurde ein Fürstenspruch formuliert, der die Rechte der Vögte definierte → der LUDOWINGER Ludwig II. von Thüringen trat hierbei als Urteilsfinder auf
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