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vogtei

VOGTEI

von lat. advocatus
- ein weltlicher HERRSCHER übernimmt die weltliche Gerichtsbarkeit über im Klosterbezirk begangene weltliche Rechtsverstöße
- auf dem Frankfurter REICHSTAG von 1149 wurde ein Fürstenspruch formuliert, der die Rechte der Vögte definierte → der LUDOWINGER Ludwig II. von Thüringen trat hierbei als Urteilsfinder auf

vogtei.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:25 von 127.0.0.1