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waldeck

WALDECK

Grafschaft westlich von Kassel

Benedikt Waldeck

1802-70
POLITIKER
- sprach sich in seiner ersten Ansprache im Norddeutschen Reichstag gegen den Verfassungsentwurf der Regierungen aus, da dem PARLAMENT nur eine Ablehnung des Entwurfes zugebilligt worden war und kein dezisives Entwurfsrecht → will die Macht des Parlaments gegenüber der Regierung gestärkt wissen und mehr sein als Ratgeber, wobei er übersieht, daß Ablehnungsrecht auch MACHT bedeutet und die REGIERUNG zu Kompromissen zwingt → zur Macht des Reichstags vgl. die Ausführungen des Abgeordneten GNEIST
- kritisierte die Bezeichnung Reichstag, da in der Vergangenheit der Regensburger REICHSTAG nur ein Erfüllungsgehilfe österreichischer POLITIK gewesen sei
- bezweifelte, daß die im Verfassungsentwurf vorgeschlagene Präambel der Schaffung einer VERFASSUNG für die Ewigkeit kaum Bestand haben dürfte, denn auch 1648 (pax sit perpetua et generalis) und 1806 (a perpetue) glaubte man, Werke für die EWIGKEIT geschaffen zu haben
- lehnt die Schaffung des Bundesrates in der vorgeschlagenen FORM ab, da PREUßEN hier leicht in Abhängigkeit von den kleinen Fürstentümern geriete und will statt dessen die Einführung eines Oberhauses, in dem nach Maßgabe der Bevölkerungszahl Abgeordnete entsandt seien
- trat für einen konstitutionellen Verfassungsstaat ein und bezeichnete die Macht des Heerführers [der allerdings kein Beamter sein dürfe, sondern der KÖNIG SELBST (!) sein müsse], über militärische Dinge selbständig entscheiden zu dürfen, als absolutistisch und kritisierte zugleich das Fehlen einer notwendigen jährlichen Vorlage des Militärbudgets (das Zusammenlegen von Ordinarium und Extraordinarium, also von Nichtmilitärischem und Militärischem) vorm Parlament, kurzum: Waldeck forderte das volle BUDGETRECHT, also das über Einnahmen und Ausgaben
- wollte die Bestimmungen über die Zusammensetzung und Dienstdauer des Heeres aus den Verfassungsbestimungen getilgt wissen, wobei er den Akzent auf die Reserve legte, nicht aber auf die Perpetuierung eines großen stehenden Heeres
- wollte, daß die deutschen Teile Österreichs (Deutsch-ÖSTERREICH, Böhmen, Mähren) als Bestandteile des deutschen Kreises zu einem ganzen DEUTSCHLAND stoßen und daher auch, daß eine Verfassung geschaffen würde, die dem bundesstaatlichen PRINZIP entlehnt sei, nicht aber dem absolutistischen
- forderte, daß den slawischen Bestandteilen in Schlesien, Böhmen und Mähren GERECHTIGKEIT in Deutschland widerführe, was in in einer auf die konstitutionelle Regierung hinauslaufenden Verfaßtheit des Reiches der Fall wäre
- glaubte, daß die dem Volke einmal entwundenen Rechte nie mehr zurückkämen, weshalb man in eine Verfassung möglichst viele Rechte einschreiben müsse
- argumentierte gegen die konservative Auffassung der Unverantwortlichkeit des Ministers vor dem Parlament: es sei für ein PARLAMENT immer besser, die Kontrolle zu haben
- glaubte, daß angesichts des Stimmenverhältnisses von 26 (Preußen) zu 17 (alle anderen zusammen) der Bundesrat keine BEDEUTUNG erreichen könne
- versuchte nach der Ablehnung der Aufnahme der Ministerverantwortlichkeit im § 12 über ein Amendement im § 16 diese doch noch zu installieren und argumentierte in seiner Rede für dieses Amendement damit, daß der gewählte Reichstag

  • nicht gewählt worden sei, um absolutistische Strukturen (richtet sich gegen die Behauptungen Blanckenburgs zuvor) zu schaffen und
  • das allgemeine und direkte Wahlrecht nur dann sinnvoll sei, wenn überall gleiche Verhältnisse herrschten - alles ist, wie es sein soll (richtete sich gegen die mutmaßliche Überrumpelungstaktik der nichtliberalen MEHRHEIT im Reichstag, die Waldeck als momentane ansah und nicht gelten lassen wollte, sofern verfassungsändernde Beschlüsse damit verbunden seien)

- sprach sich für die dreijährige Legislatur aus, die auch von den Konservativen nicht angezweifelt worden war, als sie ihre verfassungsändernde Politik unter MANTEUFFEL betrieben hatten, wobei sogar VINCKE sich froh darüber zeigte, als derselbe (durch Bismarck) abgelöst worden war → nannte es wichtig, daß der Reichstag mit seiner Mutter, dem Volke, in BERÜHRUNG bleibe und sich nicht durch eine längere Legislatur von diesem entferne
- verlangte in der Diskussion zum Abschnitt XI (Bundes-Kriegswesen) ein voraus zu bewilligendes Budget-Recht für den Reichstag
- erörterte den Konflikt zwischen der 1814 gesetzlich festgeschriebenen fünfjährigen und nunmehr im Verfassungsentwurf fixierten siebenjährigen Dienstzeit und meinte, daß man die Dienstzeit nicht in der Verfassung bestimmen dürfe, den Artikel also streichen sollte; um aber nicht nur zu verneinen, schlug er die Ankündigung eines Gesetzes vor, das die Art und Weise der Aushebung regeln solle, ein Heeresreorganisations-Gesetz
- machte in seiner Rede zum Abschnitt XII (Bundes-Finanzen) deutlich, daß dem preußischen König zwar das Recht über seine Domänen und das Kriegsheer zustünde, nicht aber über die STEUERN, zudem sei nach allem staatsrechtlichen Ermessen das HEER in seiner Finanzierung sicher, SELBST wenn das Parlament das Budgetrecht besitze
- war gegen eine Trennung der Gewalten und bezeichnete diese FORM des Staates als absolutistisch: man könne den Etat nicht zerreißen und einen Teil desselben außerhalb der Parlamentsmacht statuieren → den gleichen Grund formulierte in seiner Abschlußrede zur ENTSCHEIDUNG über die Annahme des amendierten Verfassungsentwurfs, weswegen er die Verfassung ablehnte, schließlich könne man nicht als Parlamentarier gelten, wenn einem das Recht über den wichtigsten Etat, den Militäretat auf Jahre intermistiziert worden sei; ein Staat, der solches mache, sei absolutistisch
- der zweite GRUND der Ablehnung lautet: fehlende Ministerverantwortlichkeit; SELBST der Kanzler habe keine wirkliche VERANTWORTUNG

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