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wasserprobe

WASSERPROBE

Bestandteil des Salischen Gesetzes, aber auch schon bei den heidnischen KELTEN
- war eine FRAU des Ehebruchs angeklagt, wurde ihr Kind auf einen Schild gelegt und auf den Rhein geschoben: ging es unter, war das ein Beweis für ihren EHEBRUCH, andernfalls war sie unschuldig
- soll auf Unfreie beschränkt worden sein; allerdings mußte auch die FRAU Karls des Dicken wegen des Verdachts der Untreue den wallenden Kessel erdulden, zwar keine Wasserporbe im eigentlichen SINN, aber doch auch ein GOTTESURTEIL

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