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wehrgeld

WEHRGELD

auch Wergeld
- Betrag, den der Totschläger den Angehörigen des Totgeschlagenen zahlen muß
- seit Karl der Große festgelegte BUßE, die für die Tötung von Menschen zu zahlen war

  • 600 Solidi für Adlige
  • 200 Solidi für freien Franken

→ mindere Beträge für unfreie FRANKEN und Angehörige der romanischen Bevölkerung im Frankenreich, sozusagen eine ständisch gebundene STRAFE: für einen toten Knecht muß der Beschuldigte und Überführte 30 Schilling zahlen
- ersetzt die BLUTRACHE und wird an die SIPPE gezahlt (WUNDT)

wehrgeld.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:26 von 127.0.0.1