Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wigard

WIGARD

Franz Wigard

1807-85
Arzt, JURIST, Theologe und POLITIKER
- trat in seiner ersten REDE im Norddeutschen Reichstag gegen den Verfassungsentwurf der verbündeten Regierungen auf
- betonte das Freiheitsstreben der Deutschen gegenüber den Verfassungsversprechen der Fürsten
- bestritt das Diktum des sich den Gegebenheiten unterwerfenden PATRIOTISMUS und formulierte statt dessen einen pragmatischen Aspekt: der Patriotismus wird sich den Gegebenheiten nicht unterwerfen, sofern sie dem VATERLAND nicht nützen
- kritisierte an den Entwurf das Fehlen der Verantwortlichkeit der Regierungsorgane, das fehlende BUDGETRECHT und Mitwirkungsrecht des Reichstages bei der Gesetzgebung
- kritisierte den Entwurf als Fürstenbund und forderte PREUßEN auf, seiner moralischen Verpflichtung nachzukommen und den Süddeutschen die Rechte zu gewähren, derer sie zu bedürfen brauchen
- vertrat die Auffassung, daß das Ausland die Dreiteilung Deutschlands für EWIG halte und deshalb die Begründung des Norddeutschen Bundes wohlwollend betrachteten
- sprach sich für die Aufnahme der Volkswohlfahrt in die VERFASSUNG aus, die nicht nur materiell, sondern auch geistig ausgelebt werden müsse
- gab während der Diskussion zum Abschnitt XI (Bundes-Kriegswesen) zu erkennen, daß er einer ihm unbekannten preußischen Militärgesetzgebung keine Zustimmung in der VERFASSUNG geben könne, wogegen VINCKE (Olbendorf) gleich argumentierte, daß der REICHSTAG im § 4 der Verfassung sich das Recht gesichert hätte, auch im Militärwesen gesetzgebende GEWALT zu besitzen
- mahnte an, daß es dem Einzelnen möglich sein müsse, gegen die Obrigkeit zu klagen, denn im Verfassungsentwurf sei bloß die umgekehrte Richtung erfaßt
- stimmte dem Gedanken Bebels in dessen kurzen Ausführungen zum Abschnitt XV des Verfassungsentwurfs der verbündeten Regierungen zu, daß der Norddeutsche Bund keine bundesstaatliche Vereinigung sein könne, denn dafür sei Preußen zu mächtig und die anderen Staatchen stünden in einer Art Vasalleität
- nannte Deutschland viergeteilt: a) der Norddeutsche Bund; b) die süddeutschen Staaten; c) Deutsch-Österreich und d) Luxemburg und betonte, daß man keinen Fußbreit deutschen Bodens aufgeben dürfe und die Verfassung des Norddeutschen Bundes entsprechend ausformulieren müsse, worauf die Amendements der Linken im Reichstag neben ihrer vor allem konstitutionellen Attitüde zielten
- nannte den Entwurf absolutistisch, den Norddeutschen Bund eine Militärdiktatur und nahm für sich und seine Genossen in Anspruch, allein die Rechte des Volkes zu vertreten, während die große MEHRHEIT im REICHSTAG (obwohl vom Volk gewählt!) dieses RECHT nicht verträte; es gäbe keinen Rechtsschutz bei Verfassungsbrüchen (kein Bundesgericht), im Reichstag würden nur Reiche sitzen (keine Diäten) und schließlich sei Einheit ohne Freiheit undenkbar

wigard.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:26 von 127.0.0.1