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wildfangrecht

WILDFANGRECHT

- eine um 1660 durch PUFENDORF gerechtfertigte Handhabe des Churfürsten (insbesondere von der Pfalz), alle unehelich Geborenen und ohne bekanntes Heimatrecht Zugezogenen als Untertanen zu beanspruchen → Pufendorf schrieb ein Rechtsgutachten gegen die rheinischen Städte und RITTER, mit denen der CHURFÜRST von der Pfalz diesbezüglich im STREIT lag, was Pufendorf eine Berufung an die Uni Heidelberg einbrachte

wildfangrecht.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:26 von 127.0.0.1