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zentenargericht

ZENTENARGERICHT

- seit Karl dem Großen neben dem Grafengericht bestehende Instanz nach dem Königsgericht, die sich vornehmlich um causae minores bekümmerte
- besaß zudem vorbereitenden CHARAKTER für die wichtigen Verhandlungen beim Grafengericht
- keine Erscheinungspflicht für die Thinggemeinde

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