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zweischwerterlehre

ZWEISCHWERTERLEHRE

- gilt seit PAPST Galasius 492-496, wonach weltliche und geistliche GEWALT legitim nebeneinander stehen und unterschiedliche Aufgaben erfüllen → Herrscher einerseits und Papst andererseits haben dabei prinzipiell gleichermaßen eine Legitimation für ihr jeweiliges AMT von GOTT, in welchem sie ihre unterschiedlichen Aufgaben wahrnehmen, nämlich solche weltlicher HERRSCHAFT einerseits und solche geistlicher Führung andererseits
- Nach dieser VORSTELLUNG verfügt der Papst ursprünglich über beide „Schwerter“ (das geistliche und das weltliche) und tritt die Ausführung der weltlichen Gerichtsbarkeit nur an den KAISER ab. Daraus begründet sich der Anspruch der KIRCHE, sacerdotium, auf die Vorherrschaft gegenüber der weltlichen Gewalt, welcher seitens des regnums auf großen Widerstand traf - zum Beispiel im Rahmen des Investiturstreits.
- im 11. Jahrhundert weiterentwickeltes und benutztes Mittel im Investiturstreit

subordinierende Zweischwerterlehre

- besagt, daß GOTT dem Papst beide Schwerter verlieh, das weltliche und das geistliche, wobei der Papst das weltliche an den Kaiser weitergereicht habe

koordinierende Zweischwerterlehre

- wurde von deutscher Seite entwickelt und besagt die Gleichrangigkeit der Schwerter
- der Kaiser habe jedoch dem Papst Marschalldienste zu leisten, indem er ihm das PFERD führe und beim Auf- und Absitzen die Steigbügel halte, officium stratoris et strepae

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