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zwoelftafelgesetze

ZWÖLFTAFELGESETZE

- wahrscheinlich 451 v.Chr. → in diesem JAHR wurden weder Konsuln noch Volksvertreter gewählt, sondern „zehn Männer zum Aufschreiben von Gesetzen“, die sogenannten Decemviren
- aus dem gesamten VOLK werden zehn Männer gewählt, die Gesetze aufzeichnen sollen, decemviri legibus scribendis
- zehn Patrizier mit weitestgehenden Vollmachten (für dieses Jahr wurde kein Konsul bestimmt und auch kein Tribun gewählt), die ein Jahr ZEIT bekamen, es aber nicht vollbrachten und in einem weiteren Jahr durch zehn neue Männer ersetzt wurden - fünf Plebeijer und fünf PATRIZIER
- die zweiten Decemviren gingen als Usurpatoren in die GESCHICHTE ein, deren Willkür sich gegen alle richtete - sexuelle Gewaltakte, richterliche Willkür…
- Rechtsgrundsätze fußen auf Sippenhaftung und väterlicher Verantwortlichkeit → die Abgeschlossenheit des Sippendenkens bedingt auch das Verbot der Eheschließung zwischen Patriziern und Plebeijern, obwohl CANULEIUS 445 v.Chr. ein Gesetz zur AUFHEBUNG desselben durchbrachte
- die Tafeln selbst gingen wahrscheinlich beim Keltensturm 386 v.Chr. verloren

Schuldrecht

- aus der ältesten FORM, der Selbstverschreibung bzw. Schuldknechtschaft, nexum, formalisiert → im Unterschied zur Sklaverei konnte der Schuldner nach Abzahlung seiner SCHULD wieder FREI werden
- die Zwölftafelgesetze legten den Zinssatz p.a. auf 8,33% fest
- der pater konnte seine Kinder dreimal verkaufen, dann waren sie aus der Gewalt des Vaters entlassen

besondere Gesetze

- legten fest, daß z.B. Verfassen und Wiedergabe von Spottgedichten, malum carmen, mit dem Tode bestraft wurden → Satirendichtung bekommt dadurch einen ganz neuen Zug ins Bedeutsame

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