akkusationsprinzip
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- | - altdeutsches Rechtsprinzip, | + | - altdeutsches Rechtsprinzip, |
- | - es war Sache des Klägers, den Prozeß einzuleiten → ohne Kläger kein Richter\\ | + | - es war Sache des Klägers, den [[Prozeß]] einzuleiten → ohne Kläger kein [[Richter]]\\ |
- | - dem privaten Kläger wird diese Rolle verleidet, indem er verpflichtet wird, den Angeklagten im Fall des Freispruchs schadlos zu halten, wofür er ihm schon zu Beginn des Prozesses Sicherheit leisten muß, andernfalls er selbst in Sicherheitshaft genommen wird\\ | + | - dem privaten Kläger wird diese [[Rolle]] verleidet, indem er verpflichtet wird, den Angeklagten im Fall des Freispruchs schadlos zu halten, wofür er ihm schon zu Beginn des Prozesses |
akkusationsprinzip.txt · Zuletzt geändert: 2022/06/06 09:58 von Robert-Christian Knorr