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allgemeines_landrecht [2010/01/04 11:00] – Robert-Christian Knorr | allgemeines_landrecht [2013/09/12 20:09] – Robert-Christian Knorr |
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- räumte neben dem [[Naturrecht]], der natürlichen Billigkeit und dem römischen Recht dem einheimischen Recht einen breiten [[Raum]] ein → gedankliche [[Ordnung]] und Verständlichkeit: die Redaktion besorgte [[Svarez]]\\ | - räumte neben dem [[Naturrecht]], der natürlichen Billigkeit und dem römischen Recht dem einheimischen Recht einen breiten [[Raum]] ein → gedankliche [[Ordnung]] und [[Verständlichkeit]]: die Redaktion besorgte [[Svarez]]\\ |
- der fertiggestellte Entwurf wurde den Mitgliedern der Gesetzeskommission mitgeteilt und 1784 bis 88 in sechs Abteilungen publiziert → allgemeines Landrecht für die preußischen [[Staat]]en, 1794\\ | - der fertiggestellte Entwurf wurde den Mitgliedern der Gesetzeskommission mitgeteilt und 1784 bis 88 in sechs Abteilungen publiziert → allgemeines Landrecht für die preußischen [[Staat]]en, 1794\\ |
- die [[Diskussion]] fand öffentlich statt → Juristen wurden aufgefordert, den Entwurf zu prüfen\\ | - die Diskussion fand öffentlich statt → Juristen wurden aufgefordert, den Entwurf zu prüfen\\ |
- 19000 Paragraphen mit umfangreicher [[Kasuistik]], was [[Friedrich]] II. zu dem [[Kommentar]] veranlaßte: „Gut, aber es ist ja so dicke.“ → Suarez antwortete während eines Vortrages auf diesen moderaten Vorwurf: „...und nichts kann der bürgerlichen [[Freiheit]] gefährlicher sein, zumal wenn der [[Richter]] ein besoldeter [[Diener]] des Staates und das Richteramt lebenswierig ist“, als daß Gesetze zugunsten der [[Kürze]] an Deutlichkeit verlieren, somit die Auslegung dem Richter allein überlassen bleibt\\ | - 19000 Paragraphen mit umfangreicher [[Kasuistik]], was [[Friedrich#Friedrich II. der Große|Friedrich]] zu dem [[Kommentar]] veranlaßte: „Gut, aber es ist ja so dicke.“ → Suarez antwortete während eines Vortrages auf diesen moderaten [[Vorwurf]]: „...und nichts kann der bürgerlichen [[Freiheit]] gefährlicher sein, zumal wenn der [[Richter]] ein besoldeter [[Diener]] des Staates und das Richteramt lebenswierig ist“, als daß Gesetze zugunsten der [[Kürze]] an Deutlichkeit verlieren, somit die Auslegung dem Richter allein überlassen bleibt\\ |
- [[Kodifikation]] nach vernunftrechtlichen [[Prämisse]]n, aber mit [[Orientierung]] an der Ständeordnung, z.B. wurde im Unterschied zur österreichischen [[Gesetzgebung]] kein einheitliches [[Ehe]]- und [[Erbrecht]] kodifiziert, sondern ständisch differenziert\\ | - [[Kodifikation]] nach vernunftrechtlichen Prämissen, aber mit [[Orientierung]] an der Ständeordnung, z.B. wurde, anders als bei der österreichischen [[Gesetzgebung]], kein einheitliches [[Ehe]]- und [[Erbrecht]] kodifiziert, sondern ständisch differenziert\\ |
- 19194 §§, die in erschöpfender Weise alle Rechtsgebiete mit Ausnahme der Verwaltungs-, [[Prozeß]]- und Militärgerichtsbarkeit alles abdeckten\\ | - 19194 §§, die in erschöpfender Weise alle Rechtsgebiete mit Ausnahme der Verwaltungs-, [[Prozeß]]- und Militärgerichtsbarkeit alles abdeckten\\ |
- v.a. das Verdienst der beiden preußischen [[Kanzler]] [[Cocceji]] und [[Carmer]]\\ | - v.a. das Verdienst der beiden preußischen [[Kanzler]] [[Cocceji]] und [[Carmer]]\\ |
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