allgemeines_landrecht
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- der fertiggestellte Entwurf wurde den Mitgliedern der Gesetzeskommission mitgeteilt und 1784 bis 88 in sechs Abteilungen publiziert → allgemeines Landrecht für die preußischen [[Staat]]en, | - der fertiggestellte Entwurf wurde den Mitgliedern der Gesetzeskommission mitgeteilt und 1784 bis 88 in sechs Abteilungen publiziert → allgemeines Landrecht für die preußischen [[Staat]]en, | ||
- die Diskussion fand öffentlich statt → Juristen wurden aufgefordert, | - die Diskussion fand öffentlich statt → Juristen wurden aufgefordert, | ||
- | - 19000 Paragraphen mit umfangreicher [[Kasuistik]], | + | - 19000 Paragraphen mit umfangreicher [[Kasuistik]], |
- [[Kodifikation]] nach vernunftrechtlichen Prämissen, aber mit [[Orientierung]] an der Ständeordnung, | - [[Kodifikation]] nach vernunftrechtlichen Prämissen, aber mit [[Orientierung]] an der Ständeordnung, | ||
+ | - seine Garantie bürgerlichen Eigentums macht es zu einem kapitalistischen Gesetzesbuch → Enteignung (in Notzeiten des Staates) war nur gegen Entschädigung möglich\\ | ||
- 19194 §§, die in erschöpfender Weise alle Rechtsgebiete mit Ausnahme der Verwaltungs-, | - 19194 §§, die in erschöpfender Weise alle Rechtsgebiete mit Ausnahme der Verwaltungs-, | ||
- v.a. das Verdienst der beiden preußischen [[Kanzler]] [[Cocceji]] und [[Carmer]]\\ | - v.a. das Verdienst der beiden preußischen [[Kanzler]] [[Cocceji]] und [[Carmer]]\\ | ||
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