Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende ÜberarbeitungLetzte ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision |
arumaeus [2009/08/16 12:32] – Robert-Christian Knorr | arumaeus [2019/07/28 16:05] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 |
---|
[[Jurist]]\\ | [[Jurist]]\\ |
- setzt die oberste [[Souveränität]], //majestas realis//, bei der in den Reichsständen sich darstellenden Allgemeinheit, die kaiserliche [[Würde]] repräsentiert sich ALLEIN in der majestas personalis und artikuliert sich gegen die Stände → der [[Staat]] ist dem [[Kaiser]] übergeordnet\\ | - setzt die oberste [[Souveränität]], //majestas realis//, bei der in den Reichsständen sich darstellenden Allgemeinheit, die kaiserliche [[Würde]] repräsentiert sich ALLEIN in der majestas personalis und artikuliert sich gegen die Stände → der [[Staat]] ist dem [[Kaiser]] übergeordnet\\ |
- arbeitet mit der [[Idee]] der //translatio imperii// → das [[Reich]] ist eine [[Monarchie]]\\ | - arbeitet mit der [[Idee]] der //[[translatio-imperii]]// → das [[Reich]] ist eine [[Monarchie]]\\ |
- [[Reichsstaatsrecht]] | - [[Reichsstaatsrecht]] |
| |
Ausgehend vom //Cursus Academicus//, den der Rechtstheoretiker Dominicus Arumaeus 1621 publizierte, und der darin wegen der Gefahr eines Bürgerkriegs und der Tyrannei [[klar]] verneinten Frage, ob ein nichtdeutscher Kandidat zum römischen [[König]] gewählt werden könne.\\ | Ausgehend vom //Cursus Academicus//, den der Rechtstheoretiker Dominicus Arumaeus 1621 publizierte, und der darin wegen der Gefahr eines Bürgerkriegs und der Tyrannei [[klar]] verneinten Frage, ob ein nichtdeutscher Kandidat zum römischen [[König]] gewählt werden könne.\\ |
| |