balthasar
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- | - will im Vertrag von Freiberg, 1403, die Teilung in Thüringen und [[Meißen]] wieder rückgängig machen\\ | + | - will im [[Vertrag]] von Freiberg, 1403, die Teilung in [[Thüringen]] und [[Meißen]] wieder rückgängig machen\\ |
- will sich gegen Friedrich den Strengen durchsetzen → Wartburg-Vertrag 1349 sieht eine zehnjährige gemeinsame [[Herrschaft]] über die wettinischen Lande vor, was 1350 durch Karl IV. quasi unterstützt wird, indem er allen vier [[Wettiner]]n das wettinische Land zu gemeinsamer Hand gibt, wobei Thimo von [[Colditz]] 1351 das [[Land]] zur Verwesung erhält\\ | - will sich gegen Friedrich den Strengen durchsetzen → Wartburg-Vertrag 1349 sieht eine zehnjährige gemeinsame [[Herrschaft]] über die wettinischen Lande vor, was 1350 durch Karl IV. quasi unterstützt wird, indem er allen vier [[Wettiner]]n das wettinische Land zu gemeinsamer Hand gibt, wobei Thimo von [[Colditz]] 1351 das [[Land]] zur Verwesung erhält\\ | ||
- | - schließlich einigen sich [[Friedrich# | + | - schließlich einigen sich [[Friedrich# |
- 1356 gibt es einen zweiten Wartburg-Vertrag, | - 1356 gibt es einen zweiten Wartburg-Vertrag, | ||
- 1378 werden drei Teile des wettinischen Besitzes zwischen Wilhelm, Balthasar und [[Friedrich# | - 1378 werden drei Teile des wettinischen Besitzes zwischen Wilhelm, Balthasar und [[Friedrich# |
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