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bauhuette

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bauhuette [2012/06/23 09:19] Robert-Christian Knorrbauhuette [2023/09/16 12:20] – [Grundsätze] Robert-Christian Knorr
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 - Werkstattverband der Bauleute, die eigene Hüttenordnungen besaßen;\\ - Werkstattverband der Bauleute, die eigene Hüttenordnungen besaßen;\\
-- die im 12./13. Jhd. sich entwickelnde Arbeitsgemeinschaft der an dem Bau einer größeren [[Kirche]], zumeist einer Kathedrale, tätigen [[Künstler]] und Handwerker unter einer von den Bauherren eingesetzten und genehmigten künstlerischen und administrativen Leitung\\ +- die im 12./13. Jhd. sich entwickelnde Arbeitsgemeinschaft der an dem Bau einer größeren [[Kirche]], zumeist einer [[Kathedrale]], tätigen [[Künstler]] und Handwerker unter einer von den Bauherren eingesetzten und genehmigten künstlerischen und administrativen Leitung\\ 
-- im Unterschied zur [[Zunft]] ist die Bauhütte ein hierarchisch organisierter Arbeitsverband von Angestellten, während die Zunft eine Vereinigung selbständiger und egalitärer Unternehmer ist, die sich als Schutzverband vor der von außerhalb eindringenden Konkurrenz bildete (Hauser)+- im Unterschied zur [[Zunft]] ist die Bauhütte ein hierarchisch organisierter Arbeitsverband von Angestellten, während die Zunft eine Vereinigung selbständiger und egalitärer Unternehmer ist, die sich als Schutzverband vor der von außerhalb eindringenden [[Konkurrenz]] bildete (Hauser)\\ 
 +- es gab im Reich zwei Bauhütten-Verordnungen, eine in Regensburg 1452 beschlossene und eine 1462 in Torgau beschlossene für den norddeutschen Raum, wobei sich die norddeutsche nicht durchsetzen konnte\\ 
 +- Friedrich III. erkannte die in Regensburg beschlossene Verordnung an, die eine eigene Gerichtsbarkeit über die Hüttenangehörigen beinhaltete, was Maximilian I. 1498 in Straßburg bestätigte, zugleich die verbesserte Bauhütten-Ordnung als rechtsverbindlich für alle Bauhütten im Reich anerkannte 
 + 
 +===== Grundsätze ===== 
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 +  * Verbot der Schmähung verstorbener Bauhütten-Meister; 
 +  * unentgeltliche udn uneigennützige Ausbildung der Lehrlinge und Gesellen; 
 +  * gegenseitige Hilfe; 
 +  * Aufbau einer örtlichen Kasse zur Unterstützung verfolgter oder in Noth geratener Mitglieder, Notpfründe; 
 +  * wurden Hüttenbrüder //spännig//, also gerieten in Streit, so galten die Vorschriften der Bauhütte und nicht die eines ordentlichen Gerichts des Reiches oder des Landes; 
 +  * es bedurfte der Zustimmung dreier Meister und einer Mehrheit unter den Gesellen, um einen Bauhüttenbruder aus der Bauhütte auszuschließen; 
 +  * der 27. Dezember war Feiertag (Johannistag), wobei mindestens einmal im Jahr ein "Tag der vier Gekrönten", ein Geding, abzuhalten war, wobei wichtige Fragen der Bauhütte besprochen wurde; 
 +  * im Unterschied zu den später entstandenden [[Zunft|Zünften]] galt der Meister nicht als Herr, sondern nur als der ältere Geselle und Kamerad
bauhuette.txt · Zuletzt geändert: 2023/10/16 08:22 von Robert-Christian Knorr