deutsche_bundesakte
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- Britannien und [[Frankreich]] mutmaßten, daß durch § 118 ein [[Vetorecht]] gegenüber Veränderungen in der DBA beständig, weil sie diese Akte mitunterzeichnet hatten\\ | - Britannien und [[Frankreich]] mutmaßten, daß durch § 118 ein [[Vetorecht]] gegenüber Veränderungen in der DBA beständig, weil sie diese Akte mitunterzeichnet hatten\\ | ||
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- | - wurde 1820 durch die [[Wiener Schlußakte]] ergänzt, die jeglicher demokratischen [[Entwicklung]] in [[Deutschland]] einen Riegel vorschob\\ | + | - wurde 1822 durch die [[Wiener Schlußakte]] ergänzt, die jeglicher demokratischen [[Entwicklung]] in [[Deutschland]] einen Riegel vorschob\\ |
- bestimmte die Vorrechte der 1806 Mediatisierten neu, war also ein regressiver [[Akt]]\\ | - bestimmte die Vorrechte der 1806 Mediatisierten neu, war also ein regressiver [[Akt]]\\ | ||
- | - von den Liberalen und Patrioten mit Enttäuschung aufgenommen, | + | - von den Liberalen und Patrioten mit [[Enttäuschung]] aufgenommen, |
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+ | - von einer so schlechten [[Verfassung]] läßt sich nur ein sehr schwacher Einfluß auf das öffentliche Glück Deutschlands erwarten ([[Stein]]) | ||
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