friedenthal
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- | * im Volksstaat wird der Volkskraft die [[Möglichkeit]] gegeben, unmittelbar dem Staate und seinen Zwecken zu dienen, d.i. das [[Recht]], mit Selbstbestimmung die eigene [[Kraft]] für die Zwecke des Gemeinwesens einzusetzen; | + | * im [[Volksstaat]] wird der Volkskraft die [[Möglichkeit]] gegeben, unmittelbar dem Staate und seinen Zwecken zu dienen, d.i. das [[Recht]], mit Selbstbestimmung die eigene [[Kraft]] für die Zwecke des Gemeinwesens einzusetzen; |
* mit dem Zusammenhang von Recht und Pflicht stellt sich die Frage, ob der Pflichterfüller auch stark genug sei, dieselbe zu erfüllen → Beschränkung tut not; | * mit dem Zusammenhang von Recht und Pflicht stellt sich die Frage, ob der Pflichterfüller auch stark genug sei, dieselbe zu erfüllen → Beschränkung tut not; | ||
* eine Ausdehnung der politischen Rechte (=Pflichten) für alle Staatsbürger würde eine Überbordung, | * eine Ausdehnung der politischen Rechte (=Pflichten) für alle Staatsbürger würde eine Überbordung, |
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