jhering
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- | - formulierte den [[Zweck]] des Rechts und bestimmt ihn nicht aus sich heraus, sondern gemessen an sozialen [[Interesse# | + | - formulierte den [[Zweck]] des Rechts und bestimmt ihn nicht aus sich heraus, sondern gemessen an sozialen [[Interesse# |
- kann als Vorläufer der später in Tübingen weiterentwickelten [[Interessenjurisprudenz]] - Rudolf Müller-Erzbach, | - kann als Vorläufer der später in Tübingen weiterentwickelten [[Interessenjurisprudenz]] - Rudolf Müller-Erzbach, |
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