karlsbader_beschluesse
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1819, 1824 erneuert und bis 1848 in Kraft\\ | 1819, 1824 erneuert und bis 1848 in Kraft\\ | ||
+ | - zugelassen und beschlußfähig waren Vertreter aus Österreich, | ||
- ausgearbeitet zur Stärkung der inneren Sicherheit, nachdem ein [[Nationalismus# | - ausgearbeitet zur Stärkung der inneren Sicherheit, nachdem ein [[Nationalismus# | ||
- an der Ausarbeitung der Bestimmungen war unter Federführung [[Metternich# | - an der Ausarbeitung der Bestimmungen war unter Federführung [[Metternich# |
karlsbader_beschluesse.txt · Zuletzt geändert: 2022/12/04 11:47 von Robert-Christian Knorr