koenigsgericht
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- konnte alle gerichtlichen Verfahren vor sein Gericht, d.i. die [[Pfalz]], ziehen, denn er besaß die //ius evocandi// | - konnte alle gerichtlichen Verfahren vor sein Gericht, d.i. die [[Pfalz]], ziehen, denn er besaß die //ius evocandi// | ||
- | - wurde einberufen, wenn ein eigentliches zuständiges Gericht die Verhandlung verweigerte oder verzögerte oder wenn ein Großer des Reiches, der vom [[König]] als Privileg verliehen wurde, nach Beendigung des Verfahrens auf ein Königsgericht bestand, //ius reclamandi ad regis definitivam sententiam// | + | - wurde einberufen, wenn ein eigentliches zuständiges Gericht die Verhandlung verweigerte oder verzögerte oder wenn ein Großer des Reiches, der vom [[König]] als [[Privileg]] verliehen wurde, nach Beendigung des Verfahrens auf ein Königsgericht bestand, //ius reclamandi ad regis definitivam sententiam// |
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