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lex_salica

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 ====== LEX SALICA ====== ====== LEX SALICA ======
- salisches [[Recht]]+ salisches [[Recht]] bzw. salisches Gesetz 
 + 
 +- männliche Erbfolge\\ 
 +- Ausnahmen mußten vom [[Kaiser]] bestätigt werden 
  
 Ein Bestandteil des lateinischen Textes der //lex salica// sind die sogenannten Malbergischen Glossen, //glossae malbergicae//, eingeschaltete altdeutsche Worte der fränkischen Gerichtssprache, mit welchen „an der Gerichtsstätte“, //in malbergo//, das Petitum der [[Klage]], der Tatbestand, auszudrücken war, nach Art der altrömischen //Legis Actiones//. \\ Ein Bestandteil des lateinischen Textes der //lex salica// sind die sogenannten Malbergischen Glossen, //glossae malbergicae//, eingeschaltete altdeutsche Worte der fränkischen Gerichtssprache, mit welchen „an der Gerichtsstätte“, //in malbergo//, das Petitum der [[Klage]], der Tatbestand, auszudrücken war, nach Art der altrömischen //Legis Actiones//. \\
 [[Frau]]en sind von der Erbfolge in die liegenden [[Güter]] des Erblassers ausgeschlossen, welche Bestimmung später bei der französischen Thronfolge gegen die Prinzessinnen geltend gemacht wurde. \\ [[Frau]]en sind von der Erbfolge in die liegenden [[Güter]] des Erblassers ausgeschlossen, welche Bestimmung später bei der französischen Thronfolge gegen die Prinzessinnen geltend gemacht wurde. \\
 Ihre erste Anwendung fand bei den Streitigkeiten statt, welche Philipp VI. von [[Frankreich]] mit Eduard III. von [[England]] um die französische Krone führte, und seitdem hatte die //lex salica// in diesem [[Sinn]] fortwährende Geltung. \\ Ihre erste Anwendung fand bei den Streitigkeiten statt, welche Philipp VI. von [[Frankreich]] mit Eduard III. von [[England]] um die französische Krone führte, und seitdem hatte die //lex salica// in diesem [[Sinn]] fortwährende Geltung. \\
-In Spanien, wo die Frauen der Thronfolge fähig waren, führte Philipp V. I714 das Salische Gesetz ein, das aber von Ferdinand VII. am 29. März 1830 wieder aufgehoben wurde. +In [[Spanien]], wo die Frauen der Thronfolge fähig waren, führte Philipp V. I714 das Salische Gesetz ein, das aber von Ferdinand VII. am 29. März 1830 wieder aufgehoben wurde. 
  
 ===== genauer: Bestimmungen aus der Karolinger-Zeit ===== ===== genauer: Bestimmungen aus der Karolinger-Zeit =====
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   - Wenn dieser aber durchhauen wird, werde er zu 62 ½ Solidi verurteilt.   - Wenn dieser aber durchhauen wird, werde er zu 62 ½ Solidi verurteilt.
   - Wenn jemand eines anderen Auge ausreißt, werde er zu 62 ½ Solidi verurteilt.   - Wenn jemand eines anderen Auge ausreißt, werde er zu 62 ½ Solidi verurteilt.
-  - Wenn er die Nase abhaut, werde er zu 45 Solidi verurteilt.+  - Wenn er die [[Nase]] abhaut, werde er zu 45 Solidi verurteilt.
   - Wenn er das Ohr abhaut, werde er zu 15 Solidi verurteilt.   - Wenn er das Ohr abhaut, werde er zu 15 Solidi verurteilt.
-  - Wenn er eines anderen Zunge abschneidet, so daß er nicht sprechen kann, werde er zu 100 Solidi verurteilt. +  - Wenn er eines anderen Zunge abschneidet, so daß er nicht [[sprechen]] kann, werde er zu 100 Solidi verurteilt. 
-  - Wenn er einen Zahn ausschlägt, werde er zu 15 Solidi verurteilt.+  - Wenn er einen [[Zahn]] ausschlägt, werde er zu 15 Solidi verurteilt.
   - Wenn ein Freier einen Freien kastriert oder ihm die Geschlechtsteile verstümmelt, so daß er zeugungsunfähig wird, werde er zu 100 Solidi verurteilt.   - Wenn ein Freier einen Freien kastriert oder ihm die Geschlechtsteile verstümmelt, so daß er zeugungsunfähig wird, werde er zu 100 Solidi verurteilt.
   - Wenn er sie, die Geschlechtsteile, aber zur Gänze entfernt, werde er zu 200 Solidi verurteilt.   - Wenn er sie, die Geschlechtsteile, aber zur Gänze entfernt, werde er zu 200 Solidi verurteilt.
  
  
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