lex_salica
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Nächste Überarbeitung | Vorhergehende ÜberarbeitungLetzte ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision | ||
lex_salica [2009/03/08 14:48] – angelegt Robert-Christian Knorr | lex_salica [2012/02/05 10:40] – Robert-Christian Knorr | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
====== LEX SALICA ====== | ====== LEX SALICA ====== | ||
- | | + | |
+ | |||
+ | - männliche Erbfolge\\ | ||
+ | - Ausnahmen mußten vom [[Kaiser]] bestätigt werden | ||
Ein Bestandteil des lateinischen Textes der //lex salica// sind die sogenannten Malbergischen Glossen, //glossae malbergicae//, | Ein Bestandteil des lateinischen Textes der //lex salica// sind die sogenannten Malbergischen Glossen, //glossae malbergicae//, | ||
[[Frau]]en sind von der Erbfolge in die liegenden [[Güter]] des Erblassers ausgeschlossen, | [[Frau]]en sind von der Erbfolge in die liegenden [[Güter]] des Erblassers ausgeschlossen, | ||
Ihre erste Anwendung fand bei den Streitigkeiten statt, welche Philipp VI. von [[Frankreich]] mit Eduard III. von [[England]] um die französische Krone führte, und seitdem hatte die //lex salica// in diesem [[Sinn]] fortwährende Geltung. \\ | Ihre erste Anwendung fand bei den Streitigkeiten statt, welche Philipp VI. von [[Frankreich]] mit Eduard III. von [[England]] um die französische Krone führte, und seitdem hatte die //lex salica// in diesem [[Sinn]] fortwährende Geltung. \\ | ||
- | In Spanien, wo die Frauen der Thronfolge fähig waren, führte Philipp V. I714 das Salische Gesetz ein, das aber von Ferdinand VII. am 29. März 1830 wieder aufgehoben wurde. | + | In [[Spanien]], wo die Frauen der Thronfolge fähig waren, führte Philipp V. I714 das Salische Gesetz ein, das aber von Ferdinand VII. am 29. März 1830 wieder aufgehoben wurde. |
===== genauer: Bestimmungen aus der Karolinger-Zeit ===== | ===== genauer: Bestimmungen aus der Karolinger-Zeit ===== | ||
Zeile 21: | Zeile 25: | ||
- Wenn dieser aber durchhauen wird, werde er zu 62 ½ Solidi verurteilt. | - Wenn dieser aber durchhauen wird, werde er zu 62 ½ Solidi verurteilt. | ||
- Wenn jemand eines anderen Auge ausreißt, werde er zu 62 ½ Solidi verurteilt. | - Wenn jemand eines anderen Auge ausreißt, werde er zu 62 ½ Solidi verurteilt. | ||
- | - Wenn er die Nase abhaut, werde er zu 45 Solidi verurteilt. | + | - Wenn er die [[Nase]] abhaut, werde er zu 45 Solidi verurteilt. |
- Wenn er das Ohr abhaut, werde er zu 15 Solidi verurteilt. | - Wenn er das Ohr abhaut, werde er zu 15 Solidi verurteilt. | ||
- | - Wenn er eines anderen Zunge abschneidet, | + | - Wenn er eines anderen Zunge abschneidet, |
- | - Wenn er einen Zahn ausschlägt, | + | - Wenn er einen [[Zahn]] ausschlägt, |
- Wenn ein Freier einen Freien kastriert oder ihm die Geschlechtsteile verstümmelt, | - Wenn ein Freier einen Freien kastriert oder ihm die Geschlechtsteile verstümmelt, | ||
- Wenn er sie, die Geschlechtsteile, | - Wenn er sie, die Geschlechtsteile, | ||
lex_salica.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:16 von 127.0.0.1