reinheitsgebot
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23.April 1516\\ | 23.April 1516\\ | ||
- | - vom bayrischen Herzog Wilhelm IV. verkündetes Gesetz zum Brot- und Bierschutz\\ | + | - vom bayrischen Herzog Wilhelm IV. verkündetes |
__Wortlaut__: | __Wortlaut__: | ||
- | * galt nur für Bayern, zu dem 1516 Franken nicht gehörte | + | * galt nur für Bayern, zu dem 1516 [[Franken]] nicht gehörte |
* fürs Weißbierbrauen mußte ein entsprechendes Sonderrecht beantragt werden | * fürs Weißbierbrauen mußte ein entsprechendes Sonderrecht beantragt werden | ||
* Hefe war 1516 unbekannt, die ins Bier gelangte, weil die Gärung nun mal durch in der Luft schwebende Hefen einsetzt, aber nicht durch jede | * Hefe war 1516 unbekannt, die ins Bier gelangte, weil die Gärung nun mal durch in der Luft schwebende Hefen einsetzt, aber nicht durch jede | ||
- | * erst das 1993 formulierte Vorläufige Biergesetz fixiert das Deutsche Reinheitsgebot für Deutschland und erlaubt | + | * das 1993 formulierte |
+ | ===== das Reinheitsgebot heute ===== | ||
+ | - Brauer verwenden Kieselgur, Kieselsol und das Kunststoffpulver PVPP (Polyvinylpolypyrrolidon), | ||
+ | - die meisten Brauer verwenden keinen Hopfen, sondern Hopfenextrakt, | ||
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