sanktion
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====== SANKTION ====== | ====== SANKTION ====== | ||
+ | - Wort und [[Begriff]] erhielten durch die Strafmaßnahmen der Entente nach Vorlage des deutschen Angebots 1921 vor der Verabschiedung des Londoner Zahlungsplanes eine neue Bedeutung: die Entente reagierte auf den deutschen Vorschlag mit der Besetzung Düsseldorfs, | ||
+ | - eigentlich bedeutet es: Wiederherstellung der göttlichen [[Ordnung]] | ||
===== pragmatische Sanktion ===== | ===== pragmatische Sanktion ===== | ||
- nach 1711 veranlaßte [[Karl#Karl VI.]] eine einheitliche Thronfolgeregelung für alle seine Erblande\\ | - nach 1711 veranlaßte [[Karl#Karl VI.]] eine einheitliche Thronfolgeregelung für alle seine Erblande\\ | ||
- | - die Regelung sollte den privatrechtlichen [[Charakter]] einer Hausordnung verlassen → Erhebung zum Staatsrecht\\ | + | - die Regelung sollte den privatrechtlichen [[Charakter]] einer Hausordnung verlassen → Erhebung zum [[Staatsrecht]]\\ |
- die Regelung bedurfte der Zustimmung der Landstände\\ | - die Regelung bedurfte der Zustimmung der Landstände\\ | ||
- | - die ungarischen Landstände wollten eine eventuell weibliche Thronfolge nicht akzeptieren, | + | - die ungarischen Landstände wollten eine eventuell weibliche Thronfolge nicht akzeptieren, |
- Karl VI. wollte alle Eventualitäten durch die Verlesung beachten, sich also in erbrechtlichem Sinne absichern → antizipierter letzter [[Wille]] → bildete den Inhalt des Grundgesetzes der Habsburgermonarchie für die folgenden Jahrhunderte\\ | - Karl VI. wollte alle Eventualitäten durch die Verlesung beachten, sich also in erbrechtlichem Sinne absichern → antizipierter letzter [[Wille]] → bildete den Inhalt des Grundgesetzes der Habsburgermonarchie für die folgenden Jahrhunderte\\ | ||
- die Sanction wurde 1720 den Ständen bis auf Ungarn vorgelegt und von ihnen als //sanctio pragmatica, lex perpetuo valitura// und bis 1725 anerkannt\\ | - die Sanction wurde 1720 den Ständen bis auf Ungarn vorgelegt und von ihnen als //sanctio pragmatica, lex perpetuo valitura// und bis 1725 anerkannt\\ | ||
- | - sicherte u.a. Maria Theresia gegenüber Franz Stephan die Regentschaft | + | - Böhmen erkannte die Sanktion ebenfalls an, denn Kurländer, zu denen Böhmen gehörte, durftenm laut Reichsgesetz nicht in weiblicher LInie vererbt werden, was Böhmen im Falle des Ausbleibens eines männlichen habsburgischen Erben der Hausmacht nach einem Staatsvertrag zwischen Habsburgern und Wittelsbachern zum Hause Wittelsbach geschlagen hätte und vom böhmischen Adel abgelehnt wurde\\ |
+ | - sicherte u.a. [[Maria Theresia]] gegenüber Franz Stephan die Regentschaft | ||
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