schuldrecht
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- | //nexum// → das Haften mit dem eigenen Leib und der [[Familie]] für etwaige Schulden, Schuldknechtschaft\\ | + | //nexum// → das Haften mit dem eigenen |
- in den Zwölftafelgesetzen beschrieben und Rechtsgrundsatz\\ | - in den Zwölftafelgesetzen beschrieben und Rechtsgrundsatz\\ | ||
- | - wurde eingeschränkt durch //lex Poetelia// von 326 v.Chr. → Verbot der Neuversklavung und Konfiguration der Schulden in bezug auf den [[Besitz]], nicht mehr auf die Person, also verlor das nexum praktisch seine [[Bedeutung]] und [[Sklave]] wurde nur noch der Nichtrömer | + | - wurde eingeschränkt durch //lex Poetelia// von 326 v.Chr. → Verbot der Neuversklavung und Konfiguration der Schulden in bezug auf den [[Besitz]], nicht mehr auf die Person, also verlor das nexum [[praktisch]] seine [[Bedeutung]] und [[Sklave]] wurde nur noch der Nichtrömer |
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