agrargesetz
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==== Gracchen-Reformen um 130 v.Chr. ==== | ==== Gracchen-Reformen um 130 v.Chr. ==== | ||
- | - 134 v.Chr. wurde Tiberius [[Gracchus]] [[Tribun]] und setzte die [[Reform]]en | + | - 134 v.Chr. wurde Tiberius [[Gracchus]] [[Tribun]] und setzte die Reformen |
- | - Beschränkung des //ager publicus// und Bildung von Privateigentum\\ | + | - Beschränkung des //ager publicus// und Bildung von [[Privateigentum]]\\ |
- ein Familienoberhaupt dürfe nicht mehr als 500 Morgen für sich haben, jeder seiner Söhne dürfe 250 Morgen besitzen, nicht mehr als 1000 Morgen für die [[Familie]]; | - ein Familienoberhaupt dürfe nicht mehr als 500 Morgen für sich haben, jeder seiner Söhne dürfe 250 Morgen besitzen, nicht mehr als 1000 Morgen für die [[Familie]]; | ||
- darüber hinausgehender [[Besitz]] soll gegen Entschädigung eingezogen werden, zu je 30 Morgen eingeteilt und verpachtet werden\\ | - darüber hinausgehender [[Besitz]] soll gegen Entschädigung eingezogen werden, zu je 30 Morgen eingeteilt und verpachtet werden\\ |
agrargesetz.1282817123.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:01 (Externe Bearbeitung)