balthasar
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- | wettinischer | + | wettinischer |
- | - will im Vertrag von Freiberg, 1403, die Teilung in Thüringen und Meißen wieder rückgängig machen\\ | + | - will im [[Vertrag]] von Freiberg, 1403, die Teilung in [[Thüringen]] und [[Meißen]] wieder rückgängig machen\\ |
- | - will sich gegen Friedrich den Strengen durchsetzen → Wartburg-Vertrag 1349 sieht eine zehnjährige gemeinsame Herrschaft über die wettinischen Lande vor, was 1350 durch Karl IV. quasi unterstützt wird, indem er allen vier [[Wettiner]]n das wettinische Land zu gemeinsamer Hand gibt, wobei Thimo von [[Colditz]] 1351 das Land zur Verwesung erhält\\ | + | - will sich gegen Friedrich den Strengen durchsetzen → Wartburg-Vertrag 1349 sieht eine zehnjährige gemeinsame |
- | - schließlich einigen sich Friedrich der Ernsthafte und Balthasar auf fünf Amtsträger, | + | - schließlich einigen sich [[Friedrich#Friedrich II. der Ernsthafte]] und Balthasar auf fünf Amtsträger, |
- 1356 gibt es einen zweiten Wartburg-Vertrag, | - 1356 gibt es einen zweiten Wartburg-Vertrag, | ||
- | - 1378 werden drei Teile des wettinischen Besitzes zwischen Wilhelm, Balthasar und Friedrich | + | - 1378 werden drei Teile des wettinischen Besitzes zwischen Wilhelm, Balthasar und [[Friedrich#Friedrich der Strenge]] |
- die Chemnitzer Teilung 1382 macht das Geteile komplett:\\ | - die Chemnitzer Teilung 1382 macht das Geteile komplett:\\ | ||
* Balthasar erhält Thüringen | * Balthasar erhält Thüringen | ||
* Wilhelm erhält Meißen | * Wilhelm erhält Meißen | ||
- | * Friedrich der Strenge erhält die Oberlausitz und Pleißen | + | * Friedrich der Strenge erhält die Oberlausitz und [[Pleißen]] |
- nach Balthasars [[Tod]] wird im Vertrag von Naumburg 1407 das gegenseitige Erben nochmals versichert\\ | - nach Balthasars [[Tod]] wird im Vertrag von Naumburg 1407 das gegenseitige Erben nochmals versichert\\ | ||
balthasar.1220710944.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:09 (Externe Bearbeitung)