====== ABSOLUTISMUS ====== - ursprünglich eine Regierungsform, bei der der Regierende abgelöst von [[Gesetz#Gesetzen]] regiert → der Monarch ist bloß den in ihm wohnenden Gesetzen verpflichtet;\\ - die alte Konstitution des Absolutismus fand ihre Schutzwehr gegen Willkür in der Unabsetzbarkeit der Beamten, die in den modernen Ländern als unverträglich eingestuft wurde, nicht aber in [[Preußen]], wo ein [[Beamter]] der [[Form]] nach die Gesetze einhalten kann, nicht aber dem [[Geist#Geiste]] nach und nicht abgesetzt werden darf ([[Bismarck]]) ===== aufgeklärter Absolutismus ===== __Prämisse__: nach [[Pufendorf]] wird der [[Mensch]] als [[Individuum]] und Sozialwesen gleichermaßen begriffen, daher ist seine Bedürftigkeit (//imbellicitas//) und Gemeinschaftlichkeit (//socialitas//) Bedingnis seines Lebenssinnes\\ - der Mensch besitzt natürliche Rechte, die er in dem Maße besitzt, wie er [[Pflicht#Pflichten]] für diese [[Gemeinschaft]] ausübt bzw. übernimmt → [[Naturrecht]] wird so zu einem sozialen [[Recht]]\\ - der [[Staat]] entsteht durch Gesellschaftsvertrag, wird dann im Herrschafts- und Unterwerfungsvertrag paraphiert → die einzelnen Fixpunkte sind darauf gerichtet, [[Recht]], [[Ordnung]] und Wohlfahrt für die Allgemeinheit zu gewährleisten, was vom Volk eingefordert werden darf, dem aber kein [[Widerstandsrecht]], wohl aber Emigration erlaubt; der Monarch dagegen muß als Person hinter dem [[Amt]] zurückstehen und ist sittlich an den [[Dienst]] für die Gemeinschaft gebunden: er hat auf [[Ehre]], [[Würde]], [[Leben]] und [[Eigentum]] seiner Beherrschten zu achten ==== tragender Gedanke ==== Alles für das [[Volk]], aber nichts durch das Volk. (Rintelen)