====== ALLOD ====== - wird im ersten salischen [[Recht]] von 508 bereits als //al// [alles] //god// [gut] beschrieben\\ - das frei verfügbare [[Eigentum]] → bewegliches Eigentum\\ - das [[Vermögen]], das ein Lehnsmann neben seinem Lehnsgut unabhängig vom Lehnsherrn in seinem freien Eigentum hatte ===== Allodialgut ===== - im [[Gegensatz]] zum fiskalischen Besitz (Staatsgut) das Privatvermögen einer fürstlichen/privaten Familie