====== AUSNAHMEZUSTAND ====== - Benimmregeln für alle (Pitt)\\ - kann durch § 48 vom Reichspräsidenten erklärt werden, doch besitzt der [[Reichspräsident]] damit noch lange nicht die [[Souveränität]], denn der [[Reichstag]] kann diesen [[Zustand]] jederzeit wieder aufheben;\\ - hat für die [[Jurisprudenz]] eine analoge [[Bedeutung]] wie das [[Wunder]] für die [[Theologie]] (C. Schmitt)\\