====== AUSTRÄGE ====== - von [[Fürst]]enhäusern und freien Städten eingesetzte Schiedsgerichte zur Beilegung von Streitigkeiten\\ - geht wahrscheinlich auf das [[Interregnum]] zurück, als Streitigkeiten nur mit [[Krieg]]sgewalt beigelegt wurden\\ - bedeutet soviel wie "einen [[Streit]] austragen"\\ - haben den Nachteil, da gegen die [[Entscheidung]] Berufung am [[Reichskammergericht]] eingelegt werden kann, somit das Verfahren nicht abschließen\\