====== BAUERNBEFREIUNG ====== - [[Leistung]] des Kremsierschen Reichstages 1848/9\\ - die österreichischen Bauern wurden befreit und entlastet: [[Aufhebung]] der patrimonialen Verwaltungs- und [[Gerichtsbarkeit]] → keine persönliche Abhängigkeit mehr\\ - keine sachlichen Abgaben mehr → die Bauern erhielten ihren [[Hof]] als freien [[Besitz]]\\ - die Grundherren wurden nicht für die Bauern, wohl aber für die verlorenen Höfe entschädigt\\ ===== Entschädigung ===== - man ging von einem Jahresbetrag der sämtlich in [[Geld]] veranschlagten bisherigen Leistungen des Bauern an seinem Grundherren aus\\ - von diesen Leistungen wurde ⅓ als Kompensation für die früher dem Grundherren obliegenden, nun wegfallenden Verpflichtungen abgerechnet\\ - mit dem zwanzigfachen Betrag der übrigen ⅔ wurde der Grundherr entschädigt - je zur Hälfte durchs [[Land]] und den Bauern aufzubringen, wobei dieser Beitrag innerhalb von zwanzig Jahren in einen Fonds einzuzahlen war, aus dem die Grundbesitzer per Los nacheinander ihre Entschädigungsanforderungen tilgten\\ → führte zur Verschuldung bei [[Juden]]\\