====== BESCHOLTENHEIT ====== Kriterium für die Wahlberechtigung → nur der unbescholtene [[Bürger]] durfte nach dem [[Wahlgesetz]] von 1849 wählen\\ - als bescholten gilt: - Person, die sich eines entehrenden [[Verbrechen#Verbrechens]] schuldig machte - Person, die (wegen eines dolosen Verbrechens → diese Einschränkung wurde nach Diskussion weggelassen) eine Zuchthausstrafe ableisten mußte