====== CAPITULATIO LEOPOLDINA ====== **§ 29**:\\ - vakante Reichslehen fallen an das [[Reichsgut]] zurück und dürfen nicht vergeben werden\\ → damit soll dem [[Kaisertum]] wirtschaftliche Selbständigkeit erwachsen und die Günstlingswirtschaft durch das Haus [[Habsburg]] eingeschränkt werden\\ **§ 44**:\\ - der [[Kaiser]] darf Titel verleihen, das Stimmrecht in den [[Reichstag#Reichstagen]] kann nur mit Zustimmung der übrigen Stände verliehen werden\\