====== CHORHERR ====== - auch [[Kanoniker]] oder Stiftsherr\\ - weltliche Kleriker, die Mitglieder eines an Dom-, Stifts- oder anderen Kirchen bestehenden Kapitels sind → besitzen religiöse Weihen\\ - feiern gemeinsam den [[Gott]]esdienst\\ - im [[Unterschied]] zu Ordensbrüdern, Mönchen oder regulierten Kanonikern, die ihr Leben einer [[Regel]] unterstellen, besitzen der Chorherr [[Eigentum]] → sie entsagen nicht der [[Welt]]\\ - Bezeichnung geht vom gemeinsamen Gebetsdienst der Geistlichen in dem Chor genannten Teil des Kirchengebäudes aus, in dem sich der Hochaltar und die Plätze - Chorgestühl - des Klerus befinden\\ - zweiter Ansatz: der als Chor bezeichnete [[Raum]], in dem sich die Chorherren als stimmberechtigte Mitglieder zu einer Versammlung einfinden\\ - [[Gemeinschaft]] der Chorherren oder Kanoniker entwickelt sich aus dem Bestreben, auch für den weltlichen Klerus eine //vita communis// = gemeinsames [[Leben]] nach dem Vorbild der Mönche anzustreben\\ - sind in Listen eingeschrieben\\ - kümmern sich um [[Seele]]n und sind an bestimmten Bischof gebunden\\