====== CHURFÜRSTENKOLLEG ====== - Gesamtheit der vollberechtigten Mitglieder einer rechtsfähigen [[Einheit]], hier der [[Churfürst|Churfürsten]] des [[Reich|Reiches]]\\ - seit der [[Wahl]] des ersten [[Habsburg|Habsburgers]] 1298, [[Albrecht]] I., beinahe unverändert\\ - läßt sich das Königswahlrecht der weltlichen Churfürsten darauf zurückführen, daß es sich bei ihnen um die Häupter der Tochterstämme des deutschen Königshauses handelte?\\ - seit ca. 1338 verteidigten die zwischen [[Papst]] und [[Kaiser]] eingezwängten Churfürsten ihre [[Recht|Rechte]] und stellten fest, daß ein von ihnen einstimmig oder mit [[Mehrheit]] gewählter König nicht mehr der päpstlichen [[Approbation]] bedürfe, um rechtmäßig regieren zu können - sogenannter Rhenser Kurverein, 16. Juli 1338 \\