====== CONRING ====== ===== Hermann Conring ===== 1606-81\\ [[Gelehrter]]\\ - einer der ersten Sammler empirischer [[Wahrheit]]en in der neueren [[Wissenschaft]] → faßte [[Staat]] unter [[Statistik]]\\ - bekleidete verschiedene Professuren in Helmstedt: Medizin, [[Politik]], und [[Naturphilosophie]]\\ - war nebenberuflich als Leibarzt in ostfriesischen, schwedischen, braunschweigischen und dänischen Diensten\\ - [[Pufendorf]] benutzte verschiedene Schriften - //de origine juris germanici// 1643; //de imperii germanici republica acroamata sex historico-politica// 1654 -, auch dessen Kommentare über [[Aristoteles]] und [[Machiavelli]] zur Darstellung seines [[Naturrecht]]s\\ - wirkte auf die praktische Rechtsprechung → Handhabung von Gemeinem und einheimischem [[Recht]]\\ ==== de origine juris germanici ==== 1643\\ - erkannte den wahren Rezeptionsverlauf des Rechts und entlarvte die sogenannte [[Lotharische Legende]]\\ - setzte die Durchsetzung des Gemeinen Rechts gewohnheitsrechtlich, daß also die in [[Italien]] ausgebildeten Juristen das Gemeine Recht quasi zwangsläufig in Ermangelung einheimischer verifizierbarer Rechtsvorschriften durchsetzten\\ - sein Buch führte dazu, daß dem Römischen Recht //in complexu// die Geltungsgültigkeit entzogen wurde, es wurde zu einer historischen Einrichtung, d.i. das Vorspiel zu einer forensischen [[Jurisprudenz]]\\