====== CORPUS IURIS ====== Vorschlag [[Leibniz]]', wie dieser auszusehen habe:\\ Der erste Teil bestünde aus: //Elementa Iuris Romani hodieque attendi, brevis et certi// einer [[Tafel]], etwa in der Größe einer holländischen Landkarte, die alle Hauptregeln enthält, so daß aus deren Kombination alle vorfallenden Fragen entschieden werden könnten. Sodann wäre eine eine sogenannte Justification zu erstellen, die aus den römischen Gesetzen selbst besteht, und sich in ein //Nucleum legum// und in //Corpus Iuris reconcinnatum// aufteile. Das Nucleum sei ein Kompendium der Worte. Jedoch auf eine gar bequeme Weise, nämlich durch Worte selbst ohne Hinzufügung von Erklärungen. Es verwendet also nur Ausdrücke, die wahrhaft, //naturam legis// und //vim novi alicuius dispositivam// hat. Der //Corpus Iuris recocinnatum// behalte alle Worte haarklein und ordne die //leges// nach Elementen und vor allem als //conclusiones// unter ihre //principia//, so daß sich sogleich //rationem legis// ergebe (Leibniz).\\ ===== CORPUS iuris canonici ===== - ein um 1300 von der [[Kurie]] zusammengefaßtes Kompendium zur Absicherung des [[Recht]]s\\ - zusammengefaßt wurden fünf Dekretalensammlungen im Sinne [[Gratian]]s\\ - man unterschied zwischen den [[Dekretisten]] und Dekretalen, zweitere waren die Nachfolger der anfangs privat sammelnden und zusammenstellenden Juristen im Sinne Gratians\\