====== CORPUS IURIS FRIDERICIANI ====== 1749\\ - enthielt mit den Landrechten verbundenes römisches [[Recht]]\\ - war in [[deutsch]]er [[Sprache]] abgefaßt\\ - [[Rechtspraxis]] und [[Rechtswissenschaft]] sollten voneinander gelöst werden → [[Friedrich#Friedrich II. der Große]] verbot die Kommentierung des Gesetzwerkes