====== DEUTSCHER BUND ====== - seine Schaffung war der gutgezielte Schlag gegen den Plan, ein einheitliches Deutschland zu schaffen, wie [[Stein]] und [[Arndt]] ihn in ihrem leidenschaftlichen Streben verfochten; die allzu geschickte Hand des österreichischen Staatsmannes Metternich drängte mit der Bildung dieses losen Staatenbundes Preußen auf seine Selbständigkeit zurück - und gerade das war der [[Junker|Junkerclique]] um den König recht, um Preußen auch von den [[Jakobiner|jakobinischen]] Spuren der Stein, Scharnhorst, [[Gneisenau]] und [[Boyen]] eiligst zu reinigen (Abusch)\\ - ihn gebar die hämische Vorsicht des Wiener Kongresses (Stieve) ===== A. Deutscher Bund als Bezeichnung Deutschlands nach 1815 ===== ==== Vorgeschichte ==== - im Vorfeld der Verabschiedung der Wiener Schlußakte gab es vielfältige Überlegungen, wie das verblichene Reich neu organisiert werden könnte\\ - [[Stein]] legte einige Vorschläge vor, u.a. eine Teilung Deutschlands in zwei Hegemonialhälften\\ - 1813 galt ein Vorschlag als aussichtsreich, der Deutschland als ein Reich konstituieren wollte, in dem Österreich den Kaiservorsitz führen, andere aber in Personalunion mit dem Kaiserhaus verbunden sein sollten\\ - Preußen sollte durch feste Verträge mit dem [[Reich]] verbunden werden\\ - [[Humboldt]] bevorzugte einen Nationalstaat, eine Zwischenform aus Staatenbund und Bundesstaat, die der deutschen [[Wirklichkeit]] entsprechen sollte\\ - [[Hardenberg]] griff zahlreiche Überlegungen auf und konnte sie mit [[Metternich]] in Form des Deutschen Bundes umsetzen ==== Inhalt ==== - Produkt des [[Streit#Streites]] zwischen den europäischen Großmächten\\ - [[Ausgleich]] aus unitarischer, Großdeutschland, und föderativer, Kleinstdeutschland, Alternative\\ - nur ein Organ, die Bundesversammlung: kein Direktorium (Regierung), somit keine handlungsfähige Exekutive\\ - keine Kreiseinteilung wie 1500, letztlich also auch keine militärischen Verwaltungseinheiten\\ - keine Kirchenverfassung\\ - ein Bundesgericht kam wegen des Einspruchs Bayerns und Württembergs nicht zustande\\ - besaß keinen [[Staatszweck]], nur verschiedene in §2 genannte Staatszwecke\\ - innere und äußere Sicherheit Deutschlands\\ - Unabhängigkeit und Unverletztlichkeit der einzelnen deutschen [[Staat]]en\\ - in §3 weiterentwickelt zum Verdikt von der Durchsetzbarkeit aller Ziele durch den Bund → wurde ein Staat angegriffen, so trat der Fall des Bundeskrieges in [[Kraft]]\\ - man durfte keinen Angriffskrieg, aber einen Präventivkrieg führen, der zuvor vom [[Plenum]] mit ⅔ [[Mehrheit]] beschlossen sein mußte\\ - es war den Mitgliedern des Bundes verboten, andere Staaten zu verletzen, [[http://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Schlu%C3%9Fakte|Wiener Schlußakte]] §36\\ siehe auch: [[Präjudizialpunkte]]\\ ==== Innenpolitik ==== - nach §13, [[Deutsche Bundesakte]], mußte jedes Mitglied eine landständische [[Verfassung]] errichten\\ - 1819 in Teplitz zwischen [[Preußen]] und [[Österreich]] paraphiert → danach wurde dieser Artikel altständisch interpretiert, will heißen, es mußte in den deutschen Staaten einen Landtag als Repräsentativorgan der privilegierten Schichten im Staate geben - der landständische [[Dualismus]] → außerdem Festlegung des monarchischen Prinzips für die Staaten - Ausnahme: die freien Städte\\ ==== Reformakte des Deutschen Bundes ==== 1863\\ - Produkt der [[Fürst]]enversammlung, die unter Ausbleiben Preußens in Frankfurt/M tagte\\ - wurde Preußen übermittelt, das aufgefordert ward, dem Bunde beizutreten\\ - Preußen weigerte sich → man sah der kleindeutschen Lösung - Deutschland ohne Preußen - ins Auge, aber Preußen stellte drei Präjudizialpunkte auf, die die hinter Österreich stehende Mehrheit auseinanderfallen ließ\\ - somit unterblieb die Reform des Deutschen Bundes ===== B. Deutscher Bund als Geheimorganisation 1810-19 ===== von [[Jahn]] und [[Friesen]] gegründetes Bündnis in der Berliner Hasenheide, um sich gegen [[Napoleon]] zu formieren und für die Befreiung und Neugestaltung Deutschlands vorzubereiten