====== DOMÄNE ====== - staatlich gelenkte Wirtschaftseinheit, zumeist auf landwirtschaftlicher [[Basis]]\\ - steht zumeist im [[Kontrast]] zur [[Grundherrschaft]], die in verschiedene Nutzflächen eingeteilt war, darunter eine sehr weitläufige, deren Bewirtschaftung dem Herrn, //domus//, vorbehalten war, während die anderen, die sehr viel kleiner waren und in ihrer [[Zahl]] variierten, den Bauernhaushalten überlassen wurden\\ → Das Herrenland wird als ein //mansus// bezeichnet, als //mansus// des Herrn, als //mansus indominicatus//. Im [[Zentrum]] eines solchen //mansus// liegt ein geschlossener und bebauter [[Raum]], der „Hof“, //curtis//, genannt wird. \\ - die [[Revolution]] von 1848/49 machte die Domänen zu Staatsgütern → der Prozeß zog sich bis 1854 hin\\ ===== Domänenwesen ===== - bis 1702, Sturz [[Danckelmann]]s, dienen sie der Hofhaltung\\ - die Hofkammer verwaltete die Domänen bis 1702, dann wurde dieser ein Oberdomänendirektorium vorangestellt, um die Ausgaben besser koordinieren zu können - Reform durch von [[Knyphausen]]\\ - große Teile Deutschlands werden wegen besserer Einnahmen erbverpachtet \\ weiterführender Link: [[http://www.rewi.hu-berlin.de/online/fhi/seminar/9907holmer.htm]]